Mitarbeiterschulung ist kein optionales Projektelement, sondern eine Pflicht nach EU AI Act Artikel 4. Unternehmen müssen sicherstellen und dokumentieren, dass Mitarbeiter die für ihre Tätigkeit nötige KI-Kompetenz haben.
Drei Schulungsebenen
In der Praxis haben sich drei Ebenen bewährt. Anwender (Beginners) brauchen Grundprinzipien: Was ist KI, wie funktioniert das konkret eingesetzte System, wie formuliert man gute Fragen, wie erkennt man Halluzinationen. Administratoren (Associates) lernen zusätzlich Rollenverwaltung, Freigabeprozesse, Audit-Trail-Auswertung und technische Wartung. Führungskräfte (Professionals) erhalten einen Überblick über Rechtsrahmen, Risiken, Governance und wirtschaftliche Bewertung.
Inhalte für Anwender
Die Anwenderschulung umfasst typischerweise: Was kann die KI leisten, was nicht? Wie formuliere ich eine gute Frage? Was tun bei unbefriedigenden Antworten? Wie nutze ich Quellverweise zur Verifikation? Welche Informationen darf ich eingeben, welche nicht? Was melde ich bei Auffälligkeiten? Die Schulung orientiert sich an realen Anwendungsfällen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich.
Schulung als Einführungsprojekt-Bestandteil
Mitarbeiterschulungen sind kein Anhängsel nach Systeminbetriebnahme, sondern ein integraler Bestandteil des Einführungsprojekts. Idealerweise werden sie zeitlich so geplant, dass Mitarbeiter unmittelbar nach der Schulung mit dem produktiven System arbeiten — zwischen Schulung und Anwendung sollte nicht mehr als ein bis zwei Wochen liegen, sonst verblasst der Lerneffekt.
Was zur Dokumentation gehört
Für die Nachweisbarkeit: Schulungsdatum, Teilnehmerliste, Schulungsinhalte und eingesetzte Unterlagen, durchführende Person oder Stelle, bei Bedarf Teilnahmebestätigungen und Auffrischungsintervalle. Diese Dokumentation gehört in die KI-Governance-Ablage und wird bei Audits und Lieferantenanfragen vorgelegt.